21.09.2026 CosmeticBusiness

Recycling in Prozent

Neuer Mindeststandard für Material in Verpackungen vorgestellt

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Mindeststandard 2026 für recyclinggerechte Verpackungen vorgestellt. Damit könnten Unternehmen ermitteln, welcher Anteil ihrer Verpackungen im Recycling tatsächlich als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. Die Berechnung komme mit wenigen Angaben aus und bewerte alle Materialien nach denselben Regeln, so die ZSVR. Das Ergebnis werde als konkreter Prozentwert angegeben. Ab 2030 dürfen infolge der europäischen Verpackungsverordnung PPWR nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sind. Daher gewinnt der Mindeststandard, der im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) herausgegeben wird, zunehmend an Bedeutung, erklärte die ZSVR weiter.

Hinweise zur Optimierung

Entscheidend für die Recyclingfähigkeit einer Verpackung sei nicht, was theoretisch recycelbar erscheint, sondern nur welcher Gewichtsanteil der Verpackung im Recycling als Wertstoff tatsächlich zurückgewonnen werden kann – abzüglich gestaltungsbedingter Verluste. Diesen Anteil mache der Mindeststandard messbar. Die Ausgabe 2026 präzisiere dabei die Methodik weiter. „Sortier- und Recyclinganlagen können nur zurückgewinnen, was die Verpackung freigibt. Deshalb rechnet der Mindeststandard nur an, was im Recycling tatsächlich ankommt“, erklärte Gunda Rachut, Vorstandsvorsitzende der ZSVR. Unternehmen, die den Standard jetzt bereits nutzten, könnten abschätzen, wo ihre Verpackungen mit Blick auf das europäische 70-Prozent-Ziel stehen. Dies verschaffe Unternehmen Zeit, Verpackungen zu optimieren und recyclinggerecht zu gestalten.

Offen für Innovationen

Die Zentrale Stelle betont, der Mindeststandard verlange keine aufwendigen Analysen. Zur Bestimmung der Recyclingfähigkeit würden lediglich überschaubare Angaben benötigt, darunter Material, Gestaltungsparameter, Barriereschichten und deren Gewichte. Der Mindeststandard bewerte dabei alle Verpackungsmaterialien nach derselben Methodik. Sie verzichte zudem auf pauschale Zu- oder Abschläge, die einzelne Materialien oder Verpackungsgestaltungen bevorzugen. Zugleich bleibe sie offen für Innovationen: Unternehmen könnten auch neue Werkstoffe oder Materialrezepturen mit entsprechendem Nachweis als Wertstoff anerkennen lassen, so Rachut weiter.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister

KI-generiertes Bild
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