Neuer Mindeststandard für Verpackungen
Für faserbasierte Verpackungen gilt nun eine Nachweispflicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die neue Ausgabe des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Darin wird das Recycling von faserbasierten Verpackungen neu geregelt. Künftig muss für faserbasierte Verbundverpackungen, die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten. Hintergrund dafür ist der Trend zum vermehrten Einsatz solcher Verpackungen, um Kunststoffe zu ersetzen. Sie suggerieren den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings in Wahrheit oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Weitere Informationen …
