08.12.2025 CosmeticBusiness

Grenzen für Teebaumöl

EU schafft Klarheit für Kosmetik-Formulierer und Marken

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU hat Grenzwerte zur Verwendung von Teebaumöl in vier Kosmetikkategorien für Erwachsene bestätigt. Demnach kann Teebaumöl als Inhaltsstoff in Konzentrationen von bis zu zwei Prozent in Shampoos, ein Prozent in Duschgel und Gesichtswaschmittel sowie 0,1 Prozent in Gesichtscremes verwendet werden, wenn es in nicht-aerosolisierten Form für Erwachsene verwendet wird, um eine Inhalation zu vermeiden. Der EU-Ausschuss bekräftigt dabei, dass Teebaumöl ein mäßig hautreizendes Mittel ist und weist auf das Fehlen von Stabilitätsdaten hin. Das Öl, das eine übermäßige Talgproduktion der Haut bekämpfen soll, sei anfällig für Abbau durch Licht, Wärme, Luft und Feuchtigkeit. Die Stellungnahme des Ausschusses soll für Formulierer und Marken, die Teebaumöl verwenden, Klarheit schaffen und Konzentrationsgrenzen setzen. Weitere Informationen …

Adobe Stock, mirkomedia
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