01.07.2026 CosmeticBusiness

Chemikalienrecht wird einfacher

EU einigt sich auf weniger Bürokratie für Kosmetikhersteller

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine Vereinfachung zentraler Vorschriften für Chemikalienprodukte und kosmetische Mittel erzielt. Mit der Einigung soll der Verwaltungsaufwand für Hersteller von Chemikalien und Kosmetika verringert sowie Innovationen und Kreislaufwirtschaft gefördert werden, ohne Verbraucher- und Umweltschutzstandards zu senken, erklärte Marilena Raouna, Staatsministerin für europäische Angelegenheiten des aktuellen Vorsitzlandes Zypern.

Unterschiedliche Regeln vereinheitlicht

Nach den Angaben wird die Anwendung der überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf das Jahr 2030 verschoben. Insgesamt würden drei EU-Vorschriften für Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel synchronisiert geändert, sodass die betroffenen Regelwerke gleichzeitig in Kraft treten und Kosten reduziert werden könnten. Die Vereinbarung sieht unter anderem eine stärkere Nutzung digitaler Kennzeichnungen sowie vereinfachte Informationspflichten vor. Auch bei Kosmetikprodukten werden Melde- und Verwaltungsverfahren vereinfacht, um Doppelarbeit zu vermeiden und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben.

Differenzierung bei gefährlichen Stoffen

Bei der Lesbarkeit von Etiketten einigten sich die EU-Organe darauf, im Business-to-Business-Kontext starre Vorgaben zu lockern und allgemeine Kriterien festzulegen. Strengere Regelungen für Produkte, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, wie Mindestschriftgrößen, sollen aber beibehalten werden. In der Verordnung über kosmetische Mittel werden Übergangsfristen und ein differenziertes System für die schrittweise Einstellung der Verwendung von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen eingeführt. Das Mandat des Rates über eine umfassende Notifizierung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln, die vor dem Inverkehrbringen übermittelt werden muss, wird indes beibehalten. Die vorläufige Einigung soll im Laufe des Jahres vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden.

Quelle: Europäischer Rat

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