
Die Erweiterung von deklarationspflichtigen allergenen Duftstoffen von 26 auf 82 Verbindungen im Zuge der Veröffentlichung der Änderungsverordnung (EU) Nr. 2023/1545 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 trat am 15.08.2023 in Kraft. Kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der neuen dort aufgelisteten 56 allergieauslösenden Duftstoffe enthalten und in der Liste der Bestandteile (INCIs) nicht entsprechend deklariert sind, dürfen noch bis zum 31. Juli 2026 innerhalb der EU in Verkehr gebracht und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt der EU bereitgestellt werden.
Gehen Sie frühzeitig auf Nummer sicher und prüfen Sie jetzt, ob Ihre Produktpalette allen neuen Anforderungen entspricht. Hierbei stehen Ihnen unsere Kosmetikexperten bei WESSLING, part of ALS Limited, gern mit ihrem Know-how und unserem Portfolio an analytischen Untersuchungen kompetent zur Seite.
Die komplette Liste der von uns analysierten allergenen Duftstoffe senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.
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