
Wir beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen rund um Ihr Produkt. Bereits in der Briefingphase ist eine nachhaltige Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen unumgänglich. Hierzu gehören neben der Werbeaussagen-Richtlinie (EU655:2013) auch Abgrenzungsfragen zu Medizinprodukten, Pharmaka, Biozidprodukten oder auch zu Spielzeug als möglicher verpackungsbedingter Zweitnutzen Ihres Produktes.
Als geprüfter und zugelassener Safety Assessor mit über 30-jähriger Kosmetik- und Markterfahrung übernehmen wir gemäß der KosmetikVO EU1223:2009/ Kapitel III die Erstellung der sogenannten Produkt-Informations-Datei (PID) und begleiten Sie, wenn es um die sogenannte Notifizierung oder Anmeldung bei der CPNP geht.
Kommen Sie vorbei: Halle 3 Stand A23
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