Das Europäische Parlament hat am 4. Juli mit großer Mehrheit gegen das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt und Markenpiraterie ACTA (Anti- Counterfeiting Trade Agreement) entschieden. Damit ist das Abkommen in dieser Fassung zunächst gescheitert. Für die Selektivkosmetk in Deutschland und Europa bedeutet das Scheitern von ACTA einen immensen Rückschritt in der effektiven, weltweiten Bekämpfung von Markenfälschungen. Denn deren Produkte sind in erheblichem Umfang - der Verkaufswert 2010 in Originalware läge bei knapp 53 Mio. Euro - von Fälschungen bzw. Nachahmungen betroffen.
„Der Beschluss des Europäischen Parlaments ist ein herber Rückschlag für unseren Kampf gegen die Produkt- und Markenpiraterie. Der Schutz des geistigen Eigentums ist von elementarer Bedeutung für das Funktionieren erfolgreicher Volkswirtschaften und den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland und Europa. In Gegensatz zu den Aussagen der ACTA Gegner werden die Individuellen Grundrechte durch das Abkommen respektiert bzw. nicht berührt“, erklärt VKE-Präsident Stephan Seidel, Geschäftsführer Clarins GmbH.
Viele internationale und deutsche Unternehmen sind massiv von den Auswirkungen der Produkt- und Markenfälschungen betroffen. Die Zahlen sprechen für sich: Über 100 Millionen Produkte wurden 2010 an den Außengrenzen der EU sichergestellt. Das sind laut Schätzungen der EU Waren im Wert der zugrundeliegenden Originalprodukte von rund einer Billion Euro. Wie viel Piraterieware zusätzlich in kleinen unauffälligen Paketen unbemerkt die Grenzen passiert, liegt im Dunklen. Schätzungen belaufen sich aber auf weitere hohe Millionenbeträge.
Martin Ruppmann, VKE-Geschäftsführer, sagt: „Der VKE-Kosmetikverband ist äußerst irritiert, dass das EU-Parlament eine Entscheidung fällt, ohne die Entscheidung des EUGH abzuwarten, ob sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die Ratifizierung von ACTA auf Änderungen ihrer Gesetzgebung festlegen. Unsere Branche hält die Inhalte von ACTA weiterhin für einen probaten Weg, um den weltweiten Schutz von Urheberrechten zu erreichen bzw. die globale Verfolgung des Diebstahls von geistigem Eigentum zu ermöglichen. Es gilt in diesem Zusammenhang zudem, das europäische Markenrecht stückweise zu modernisieren, das Strafrecht zu harmonisieren und zusätzlich neue gesetzlicher Grundlagen zu schaffen. Nur so kann es gelingen, all diejenigen umfassend in die Verantwortung zu nehmen, die mit gefälschten Produkten handeln.“
Quelle: VKE-Kosmetikverband